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Das Entscheidungsverfahren der KZfSS

 

Die Auswahl bei Aufsatzmanuskripten

Entscheidungen über die Veröffentlichung von Aufsätzen werden durch die Herausgeberin und die Herausgeber gemeinsam mit der Redaktion getroffen. Dazu finden jährlich vier Herausgebersitzungen statt, auf der alle eingereichten Manuskripte diskutiert und über Annahme oder Ablehnung entschieden wird. Zusätzlich werden gelegentlich dringliche Entscheidungen auf Telefonkonferenzen getroffen.
Zur Vorbereitung der Entscheidung werden externe Gutachten eingeholt. Die Liste der Gutachterinnen und Gutachter seit den Jahren 1994/95 kann unter der Seite Gutachter getrennt eingesehen werden. Viele der für eine Veröffentlichung erwogenen Manuskripte werden an die Autorinnen und Autoren zur Überarbeitung zurückgegeben. Über die überarbeiteten Manuskripte wird dann meist in der folgenden Herausgebersitzung endgültig entschieden.
Die Annahmequote der Zeitschrift schwankt zwischen 25—40 %, abhängig von der Menge der jährlich eingereichten Manuskripte.
Die Zeitspanne zwischen Einsendung und Veröffentlichung eines Manuskripts soll möglichst klein gehalten werden, Autorinnen und Autoren sollen möglichst rasch über die Entscheidung der Herausgeber informiert werden. Im Durchschnitt vergehen weniger als 70 Tage zwischen der Einreichung und der Benachrichtigung über die auf der jüngsten Herausgebersitzung getroffenen Annahme oder Absage des Beitrags. Bei der Mehrzahl der Manuskripte wird eine Überarbeitung des Beitrags erbeten.

 

Auswahl der Buchbesprechungen

Die Auswahl von Büchern zur Rezension erfolgt durch die Redaktion der Zeitschrift im Zusammenwirken mit der Herausgeberschaft und Beiratsmitgliedern. Unverlangt eingesandte Besprechungen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Jährlich erreichen die Redaktion über 150 Fachbücher. In 30 bis 40 Besprechungen werden zwischen 35 und 45 Büchern kritisch gewürdigt. Der Besprechungsteil der Zeitschrift hat pro Jahrgang einen Umfang von ca. 90 bis ca. 120 Druckseiten.