Das Entscheidungsverfahren der KZfSS
Die Auswahl von Aufsatzmanuskripten
Entscheidungen über die Veröffentlichung von Aufsätzen werden durch die Herausgeberinnen und die Herausgeber gemeinsam mit der Redaktion getroffen. Dazu finden jährlich vier Herausgebendensitzungen statt, auf denen alle eingereichten Manuskripte diskutiert und über Annahme oder Ablehnung entschieden wird. Zusätzlich werden gelegentlich dringliche Entscheidungen in Online-Meetings getroffen.
Zur Vorbereitung der Entscheidungen werden externe Gutachten eingeholt. Die Liste der Gutachterinnen und Gutachter seit den Jahren 1994/95 kann hier eingesehen werden. Viele der für eine Veröffentlichung erwogenen Manuskripte werden an die Autorinnen und Autoren zur Überarbeitung zurückgegeben. Über die überarbeiteten Manuskripte wird in der Regel auf der folgenden Herausgebendensitzung endgültig entschieden.
Die Annahmequote der Zeitschrift schwankt zwischen 25—40 %, abhängig von der Menge der jährlich eingereichten Manuskripte.
Die Zeitspanne zwischen Einsendung und Veröffentlichung eines Manuskripts soll möglichst klein gehalten werden, Autorinnen und Autoren sollen möglichst rasch über die Entscheidung der Herausgebenden informiert werden. Im Durchschnitt vergehen weniger als 70 Tage zwischen der Einreichung und der Benachrichtigung über die auf der jüngsten Herausgebendensitzung getroffenen Annahmen oder Absagen von Beiträgen. Bei der Mehrzahl der Manuskripte wird eine Überarbeitung erbeten.